Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Rahmen der Abwicklung von Zustandsbesichtigungen und wiederkehrenden Prüfungen an Windenergieanlagen gelten die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als vom Auftraggeber anerkannt und als Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und der Windexperts Prüfgesellschaft mbH geschlossenen Vertrages.

  1. Von dem Auftraggeber und den Firmen, bei denen die Windexperts Prüfgesellschaft mbH tätig werden soll, sind die Voraussetzungen zu schaffen, die eine schnelle und reibungslose Erfüllung der durch die Windexperts Prüfgesellschaft mbH übernommenen Aufgaben gewährleisten. Für die Durchführung der Aufgaben notwendigen Informationen, Konstruktionsunterlagen, Hilfsstoffe, Hebezeuge sowie werkseigene Prüfeinrichtungen etc. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Umfang der Aufgaben und Tätigkeiten richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Die Windexperts Prüfgesellschaft mbH muss sich aber vorbehalten, zusätzliche Prüfungen und Qualitätsnachweise zu verlangen, wenn sie diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben für erforderlich hält. Die Ausstellung von Prüfzeugnissen sowie die Kennzeichnung der geprüften Gegenstände oder Anlagen kann verweigert werden, wenn die Besichtigungen oder Prüfungen ergeben, dass die geprüften Gegenstände oder Anlagen die an sie gestellten Voraussetzungen nicht erfüllen oder Auflagen nicht berücksichtigt wurden.
  3. Wenn Prüfungen und Abnahmen Bestandteil der Beauftragung von der Windexperts Prüfgesellschaft mbH sind, ist die Prüfung rechtzeitig, in der Regel 14 Tage im Voraus, mitzuteilen.
  4. Die mit den Prüfaufgaben von der Windexperts Prüfgesellschaft mbH betrauten Personen sind im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, während der Betriebsstunden die entsprechenden Räumlichkeiten zu betreten, und die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.
  5. Neben Angestellten von der Windexperts Prüfgesellschaft mbH können auch andere Fachleute, die freiberufliche Dauer- und Einzelaufträge von der Windexperts Prüfgesellschaft mbH erhalten, für die Ausführung der Aufgaben eingesetzt werden.
  6. Die Windexperts Prüfgesellschaft mbH ist berechtigt zusätzliche Aufwendungen, die durch mangelhafte Organisation und / oder Wiederholungsbesuche entstehen und die nicht von der Windexperts Prüfgesellschaft mbH zu vertreten sind, zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen zusätzlich zum eigenen Auftrag zu berechnen.
  7. Änderungen, die Einfluss auf die Aufgaben und Tätigkeiten der Beauftragung haben, sind der Windexperts Prüfgesellschaft mbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  8. Die vertraglichen Festlegungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten werden durch die ausgeführten Tätigkeiten und Prüfungen sowie durch zugehörige Prüfzeugnisse nicht berührt.
  9. Die Windexperts Prüfgesellschaft mbH wahrt in Bezug auf alle Unterlagen und sonstige Informationen, die er im Zusammenhang mit erteilten Aufträgen erhält, Vertraulichkeit. Die Weitergabe von Unterlagen und Informationen kann nur nach schriftlicher Zustimmung des Verfügungsberechtigten erfolgen.
  10. Rechungen für alle von der Windexperts Prüfgesellschaft mbH geleisteten Dienste sind sofort nach Erhalt fällig. Bei Verzug ist die Windexperts Prüfgesellschaft mbH vorbehaltlich weiter gehender Ansprüche berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe geltend zu machen, Zertifikate und sonstige Unterlagen zurückzuhalten.
  11. Das kaufmännische wie auch ein sonstiges Zurückhaltungsrecht sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  12. Die Windexperts Prüfgesellschaft mbH wählt alle Personen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient sorgfältig aus.
  13. Die Gewährleistung der Windexperts Prüfgesellschaft mbH wegen Leistungsmängel, soweit sie sich nicht auf zugesicherte Eigenschaften beziehen, wird unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch Nachbesserung beschränkt. Schlägt dies fehl, besteht ein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages.
  14. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Windexperts Prüfgesellschaft mbH oder ihren Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  15. Vorstehende Schadensersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, soweit der Windexperts Prüfgesellschaft mbH oder ihren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn ein leitender Angestellter der Windexperts Prüfgesellschaft mbH handelt grob fahrlässig.
  16. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  17. Eine persönliche Haftung der Organe oder Erfüllungsgehilfen der Windexperts Prüfgesellschaft mbH ist ausgeschlossen es sei denn, diese handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  18. Soweit eine Haftung der Windexperts Prüfgesellschaft mbH nach den vorstehenden Bestimmungen oder im Falle einer eventuellen Unwirksamkeit dieser Bestimmungen in Betracht kommt, beschränkt sich diese auf höchstens 500.000 €. Sämtliche Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund – mit Ausnahme solcher aus unerlaubter Handlung – verjähren sechs Monate nach Erbringung der Leistung.
  19. Gerichtsstand ist Bremen oder nach Wahl der Windexperts Prüfgesellschaft mbH das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht. Erfüllungsort ist Bremen. Es gilt deutsches Recht.
  20. Sollten Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.